AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Modelbau

  1. Geltungsbereich
    Nachfolgende AGB sind Bestandteil sämtlicher Angebote/Verträge und Leistungen der Modellmanufaktur André Rossol. Mit der Erteilung des Auftrages werden diese AGB
    durch den Kunden anerkannt.
  2. Angebot / Vertragsabschluß
    • D ie Angebote der Modellmanufaktur André Rossol sind freibleibend und unverbindlich. Sie behalten ihre Gültigkeit 30 Tage ab Angebotsdatum. Evtl. zusätzliche Leistungen
      werden gesondert berechnet. Eine Beauftragung durch den Kunden erfolgt grundsätzlich schriftlich. Dies gilt auch für spätere Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge.
    • Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten müssen in schriftlicher oder in elektronischer Form festgehalten werden.
    • Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten.
  3. Liefer- und Leistungszeit
    • Liefertermine und -fristen müssen schriftlich vereinbart werden. Sie gelten ab dem Vorliegen sämtlicher für den Auftrag notwendiger Unterlagen, Informationen und Materialien sowie
      dem Erhalt der vereinbarten Anzahlung. Sollten während der Ausführung des Auftrags zutage tretende Mängel in oder Änderungen an den zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen
      zu Mehrkosten, bzw. einer Verlängerung der Lieferfristen führen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen bzw. zu verantworten.
    • Ist eine Einhaltung der vereinbarten Liefertermine und -fristen aufgrund höherer Gewalt sowie Unfall oder Krankheit durch den Auftragnehmer nicht möglich, so übernimmt die
      Modellmanufaktur André Rossol dafür keine Haftung. Der Auftraggeber kann nach einer Verzögerung von mind. 6 Wochen vom Auftrag zurücktreten. Eine Verpflichtung
      zur Rückerstattung der Anzahlung besteht in diesem Fall nicht. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sofern die Ware fristgerecht versendet wurde.
  4. Lieferung / Versand
    • Lieferung/Versand erfolgen auf Gefahr des Käufers. Diese Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Auswahl von Weg, Art und Verpackung sind der
      Modellmanufaktur André Rossol überlassen, wenn mit dem Käufer nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Haftung für Verpackungsmängel ist ausgeschlossen.
  5. Vergütung
    • Ist die vertragliche Leistung der Modellmanufaktur André Rossol geleistet und vom Auftragnehmer abgenommen, so ist die Vergütung gemäß Rechnung binnen 10 Tagen
      ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu entrichten.
    • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist bei Auftragserteilung eine Anzahhlung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftraggeber erhält hierüber eine gesonderte
      Rechnung. Die Arbeiten durch die Modellmanufaktur André Rossol beginnen erst nach Eingang der Anzahlung auf unserem Konto.
    • Bei eingetretenem Zahlungsverzug oder einer für uns erkennbaren eindeutigen Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet.
      Eine Lieferung gegen Barzahlung oder Nachnahme ist möglich.
    • Der Auftraggeber ist in jedem Fall zur Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet.
  6. Künstlersozialabgabepflicht
    • André Rossol ist als freiberuflicher Grafik Designer und Modellbauer tätig. Für den Auftragnehmer/Verwerter besteht daher u.U. eine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse.
    • Es besteht keine Verpflichtung, darauf hinzuweisen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Auftragnehmers/Verwerters sich um die entsprechenden Abgaben zu kümmern.
  7. Schadensersatz
    • Bei Kündigung des Auftrags vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber, kann die Modellmanufaktur André Rossol eine Erstattung der bis dahin entstandenen
      Kosten verlangen.
    • Eine Kündigung während der Arbeiten hat der Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Arbeitskosten sowie die Kosten für durch die Modellmanufaktur André Rossol
      in Auftrag gegebene Materialbestellungen und/oder Dienstleistungen zu tragen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    • Gelieferte Arbeiten bleiben, bis zur vollen Bezahlung der Rechnung, Eigentum der Modellmanufaktur André Rossol.
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der Modellmanufaktur André Rossol unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die
      Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
    • Sollte der Auftraggeber den gelieferten Gegenstand vor Begleichung der Rechnung weiterverkaufen, so gehen die Ansprüche der Modellmanufaktur André Rossol automatisch
      auf den Käufer über. Der Auftraggeber hat den Käufer von dieser Situation in Kenntnis zu setzen.
    • Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischen der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber, steht der Modellmanufaktur André Rossol
      das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
  9. Gewährleistung
    • Maßgebend für Qualität und Ausführung sind die Beschreibungen der vereinbarten Beschaffenheit. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
    • Das gelieferte Werk ist unverzüglich auf Schäden und offensichtliche Mängel zu prüfen. Diese müssen spätestens 2 Wochen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Danach ist keine Geltendmachung mehr möglich. Offensichtliche Transportschäden sind dem Transporteur sofort anzuzeigen.
    • Bei berechtigten Mängelanzeigen kann die Modellmanufaktur André Rossol entweder den Liefergegenstand nachbessern oder mängelfreien Ersatz liefern. Wenn die
      Beseitigung der Mängel erfolgreich ist, kann der Besteller weder die Vergütung herabsetzen noch vom Vertrag zurücktreten.
    • Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
    • Der Auftraggeber hat vor der Weitergabe oder Weiterverwendung alle relevanten Abmessungen und Ausführungen zu prüfen. Die Modellmanufaktur André Rossol haftet
      daher grundsätzlich nicht für Folgeschäden.
    • Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung durch den Auftraggeber oder Dritte haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Verschleiß oder Abnutzung in üblichem
      Umfang stellen keinen Mangel dar.
    • Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Modellmanufaktur André Rossol auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein
      vorsätzliches Handeln vorliegt.
  10. Aufbewahrungsfristen
    3 Monate nach Abschluss des Auftrages werden die Daten, Muster und Einrichtungen vernichtet. Eine Verlängerung dieser Frist ist nach Absprache möglich.
  11. Geheimhaltung
    Sollen mit der Bestellung in Zusammenhang stehende Informationen vertraulich sein, so ist dies zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.
  12. Gerichtsstand
    Gerichtsstand: Hamburg
  13. Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
    Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlichen zulässigen
    Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Hamburg, Februar 2022